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Kassenpflicht 2025 / Kasse beim Finanzamt anmelden / Kasse mit Finanzamt verbinden.

  • Autorenbild: Mr. eNz
    Mr. eNz
  • vor 3 Tagen
  • 2 Min. Lesezeit

Ganz kurz und knapp!

Es besteht in Deutschland keine Pflicht, eine elektronische Registrierkasse zu benutzen. Wenn Sie eine nutzen, dann muss diese mit einer TSE versehen werden – hiervon gibt es keine Ausnahmen.

Wenn Sie sich unsicher sind, ob Sie eine TSE haben, können Sie auf einem beliebigen Kassenbon unten nachsehen, ob ein QR-Code abgebildet ist. Falls ja, scannen Sie diesen mit Ihrer Handykamera. Führt der Scan zu einem Link, ist er für Werbezwecke gedacht. Sehen Sie hingegen eine lange Kombination aus Zahlen und Buchstaben, handelt es sich höchstwahrscheinlich um die Signatur der TSE. Ist kein QR-Code vorhanden, können Sie unterhalb des Bons prüfen, ob eine „TSE-Signatur“ angegeben ist.

Wenn Sie ein Kassensystem mit TSE besitzen, müssen Sie dieses bis zum 31.07.2025 beim Finanzamt über ELSTER anmelden. Hierfür gibt es ein spezielles Formular in ELSTER.

Eine direkte Verbindung von der Kasse zur Finanzbehörde gibt es in Deutschland nicht – das ist ein Mythos.

Wenn Sie einen Steuerberater haben, können Sie das folgende Formular ausfüllen und Ihrem Steuerberater zukommen lassen:



Fragebogen Kassenmeldung

Für die Erstellung der elektronischen Anmeldung ihres elektronischen Einzelaufzeichnungssystems benötigen wir folgende Daten von Ihnen:

 

 

Betreiber

Angaben zum Betreiber des Aufzeichungssystems

Vorname(n)

 

Nachname

 

optional - nur wenn uns diese Angabe nicht vorliegen:

 

Straße und Hausnummer

 

Postleitzahl und Ort

 

Geburtsdatum 

 

Telefonnummer 

 

Steuer Identifikationsnummer

 

Finanzamt

 

Steuernummer

 

 

 

Wie viele Standorte/Filialen betrieben Sie ?

einen Standort

 

Angaben zur Betriebsstätte

Wo befindet sich sich das elektronische Aufzeichnungssystem (Kasse, Kassensoftware, Taxameter) ?

Bezeichnung der Betriebsstätte

 

Straße und Hausnummer

 

Postleitzahl und Ort

 

ggf. Anschriftenzusatz

 

optional: Bemerkungen zur Betriebsstätte

 

Anzahl der zugeordneten elektronischen Aufzeichnungssysteme (elektronischen Einzelaufzeichnungssystem) - Wieviele Aufzeichungssysteme betreiben Sie an diesem Standort ?

 

nur bei Einstellung des Standortes / Filiale / Betriebsstätte: Datum der Außerbetriebnahme Betriebsstätte

 

 

 

Anzahl der Aufzeichnungssysteme am Standort

1

 

 

 

System 1

Art des elektronischen Einzelaufzeichnungssystems (bitte aus Auswahl auswählen)

 

Software des elektronischen Einzelaufzeichnungssystem

 

Software-Version des elektronischen Einzelaufzeichnungssystem

 

Seriennummer des elektronischen Einzelaufzeichnungssystem / Software-App

 

Hersteller des elektronischen Einzelaufzeichnungssystem

 

Modell des elektronischen Einzelaufzeichnungssystem

 

Datum der Anschaffung des elektronischen Einzelaufzeichnungssystem (TT.MM.JJJJ)

 

Datum der Inbetriebnahme des elektronischen Einzelaufzeichnungssystem (TT.MM.JJJJ)

 

Datum der Außerbetriebnahme des elektronischen Einzelaufzeichnungssystem (TT.MM.JJJJ)

 

Grund der Außerbetriebnahme des elektronischen Einzelaufzeichnungssystem

 

 

 

Angaben zur technischen Sicherheitseinrichtung (TSE)

System 1

Seriennummer der TSE

 

BSI Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik-Zertifizierungs-ID

 

Datum der Inbetriebnahme / Aktivierung der TSE (TT.MM.JJJJ)

 

Art / Bauform der TSE (bitte auswählen)

 


 
 
 

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